Ersatzführerschein bei Diebstahl/ Verlust/ Beschädigung
Ist Ihnen ein Führerschein abhanden gekommen, gestohlen worden oder unbrauchbar, müssen sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Ersatzausstellung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Anschrift/ Wohnort
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- bei Verlust des Führerscheins ist bei uns eine Versicherung an Eides Statt über die Umstände des Verlustes abzugeben
- bei Diebstahl kann anstelle der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei vorgelegt werden (Führerschein muss in der Anzeige Aufgeführt sein)
- Gebühr: 28,60 Euro
- zuzüglich 30,70 Euro falls eine Versicherung an Eides Statt erforderlich ist
- 5,-- Euro Direktversand
Die Ausstellung eines vorläufige Fahrausweises ist möglich, sofern uns die Füherscheindaten der letzten ausstellenden Behörde vorliegen. Die Kosten belaufen sich auf 7 Euro.
Dauer:
- 2 - 4 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
Copyrightinformationen
(c) LK EBE Freytag
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