Fremdehrenamtliche Betreuer
Als "fremdehrenamtliche" Betreuer oder Betreuerinnen werden Personen bezeichnet, die eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich für eine Person übernehmen, zu der sie nicht in Verwandtschaft oder sonstiger Beziehung stehen. Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, erhalten Sie eine ausführliche Information dazu beim örtlichen Betreuungsverein.
Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer müssen seit dem 01.01.2023 vor ihrer ersten Bestellung ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen. Alle nötigen Informationen dazu erhalten Sie automatisch von uns, wenn Sie mit dem Betreuungsverein eine Vereinbarung zur Übernahme einer Betreuung abgeschlossen haben.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis gem. § 882 ZPO
- Vereinbarung zur Begleitung und Beratung durch den Betreuungsverein
Landratsamt Ebersberg
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung