Baukostenzuschuss
Der Landkreis Ebersberg fördert die Errichtung von Mietwohnraum in der sozialen Wohnraumförderung innerhalb der Mietpreisobergrenzen, die das Jobcenter anerkennt über einen freiwilligen Baukostenzuschuss.
Antragsberechtigt sind neben den gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften die Investoren der Kirchen, alle gewerblichen sowie privaten Investoren sowie die Kommunen und die wohnwirtschaftlichen Kommunalunternehmen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 282 | 08092 823 9282 | E.22 | anja.russ@lra-ebe.de |
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