Baukostenzuschuss

Der Landkreis Ebersberg fördert die Errichtung von Mietwohnraum in der sozialen Wohnraumförderung innerhalb der Mietpreisobergrenzen, die das Jobcenter anerkennt über einen freiwilligen Baukostenzuschuss.

Antragsberechtigt sind neben den gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften die Investoren der Kirchen,  alle gewerblichen sowie privaten Investoren sowie die Kommunen und die wohnwirtschaftlichen Kommunalunternehmen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Ruß
08092 823 282 08092 823 9282 E.22

Landratsamt Ebersberg Baukostenzuschuss

AdresseLandratsamt Ebersberg Baukostenzuschuss
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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Telefon: 08092 823 282
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