Kommunale Kläranlagen
Die Gemeinden kommen ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung in der Regel durch Bau und Betrieb eigener Kläranlagen nach oder schließen sich zu Zweckverbänden zusammen (im Landkreis Ebersberg gehören die Gemeinden Forstinning und Hohenlinden zum Abwasserzweckverband Erdinger Moos, die Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Poing, Pliening, Markt Schwaben, Anzing, Egmating, Oberpframmern zum gKu VE München-Ost).
Die Einleitung des in einer Kläranlage gereinigten Wassers in ein Gewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt; große Kläranlagen müssen zusätzlich in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Gewässer haben die Gemeinden eine Abwasserabgabe zu entrichten.