Maßnahmen bei Verstößen in der Probezeit

Aufbauseminar (Nachschulung)

Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit ordnet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme zu einem Aufbauseminar an. Bei Verstößen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich.

Vor Erlass der Anordnung des (besonderen) Aufbauseminars wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zur Sache zu äußern (Anhörung). Danach erfolgt die kostenpflichtige Anordnung des Aufbauseminars. Die Kosten für das Aufbauseminar werden von den Fahrschulen festgelegt und betragen zwischen 200 bis 450 Euro. Die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre.

Die Teilnahmer an Aufbauseminaren sollen durch Mittwirkung an vier Gruppengesprächen (jeweis 135 Minuten) und an einer Fahrprobe (mindestens 30 Minuten) veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten.

Das besondere Aufbauseminar besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen (jeweils 180 Minuten). Die Aufbauseminare finden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen statt, wobei an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden darf.

Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.

Wird das Seminar vom Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen worden ist.

Verwarnung

Wird nach der Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar ein schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit begangen, erfolgt eine kostenpflichtige Verwarnung (21,40 Euro).

Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bereits an einem (besonderen) Aufbauseminar teilgenommen hat und verwarnt wurde.

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