Kreishaushalt 2012
Ein Haushaltsplan enthält die für ein Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und der zu leistenden Auszahlungen.
Der Haushalt 2012 wurde mit Schreiben vom 20.02.2012 durch die Regierung von Oberbayern rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der Haushalt 2012 wurde mit Schreiben vom 20.02.2012 durch die Regierung von Oberbayern rechtsaufsichtlich genehmigt.
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