Eigenwohnraumförderung_Darlehen

Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt Ebersberg Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten. Diese Darlehen können gemeinsam oder getrennt beantragt werden.

Zu den Voraussetzungen beider Programme gehören z. B.

  • Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme bzw. Kaufvertragsabschluss
  • die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
  • ausreichendes Eigenkapital
  • die Einhaltung technischer Vorgaben (insbesondere angemessene Wohnfläche und angemessene Baukosten)
  • eine angemessene Fremdfinanzierung
  • die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung

Als Folge der Förderung unterliegen die Objekte bestimmten Nutzungsauflagen. So sind die Objekte u. a. für einen je nach Programm festgelegten Zeitraum selbst zu nutzen.

Information zur Bearbeitung

Gerne können Sie die Einhaltung der Einkommensgrenze sowie einige weitere Voraussetzungen mit dem Mini-Förderlotsen der BayernLabo unter Mini-Förderlotse prüfen. Sollte sich hier eine mögliche Förderfähigkeit ergeben, können Sie im Anschluss an den Mini-Förderlotsen alle Angaben und Unterlagen zur Vorprüfung erfassen. Eine Antragsstellung in Papierform ist dann nicht mehr notwendig. Nach erfolgreicher Vorprüfung kann im Anschluss der Antrag direkt Online gestellt werden.
Bei Nutzung der Online-Version der Bayernlabo ist eine Vorsprache im Landratsamt vom Grundsatz her nicht mehr erforderlich. Ein Beratungsgespräch wird jedoch empfohlen.

Wichtige Hinweise:

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen, ein Bau-/Werkvertrag oder der notarielle Kaufvertrag für das Wohneigentum bereits abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss nach Prüfung aller Unterlagen erteilt werden. Allerdings gilt bei Bauherrn der Grunderwerb, der mit Hilfe von Eigen- oder nichtstaatlichen Fremdmitteln (Bankdarlehen) finanziert wird, nicht als Beginn des Vorhabens.

Die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung reichen in der Regel nicht aus, um alle Antragsteller, die die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigen zu können. Es besteht selbst dann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.

Die Auswahl der Vorhaben, die gefördert werden, richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Setzen Sie sich bei Fragen deshalb frühzeitig mit uns in Verbindung!

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Informationsgespräch im Landratsamt Ebersberg. Es ist allerdings nur dann zwingend erforderlich, wenn Sie den Förderlotsen der Bayernlabo nicht nutzen.
Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.

Landratsamt Ebersberg

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Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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