Ausbau und Renaturierung von Gewässern

Unter Gewässerausbau sind alle Maßnahmen zu verstehen, die mit der Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Änderung eines Gewässers oder seiner Ufer zu tun haben. Diese Maßnahmen unterliegen der Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht, bei größeren Vorhaben ggf. auch verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.  

Auskünfte zur Frage, wann eine Genehmigungspflicht vorliegt und welche Antragsunterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erteilt das Landratsamt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Baumann
08092 823 184 08092 823 9184 U.13
Herr Buschek
08092 823 484 08092 823 9684 U.15
Herr Kroiss
08092 823 486 08092 823 9486 U.13

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg