Wohngeld
Vorsprachen können nur nach vorheriger
Terminvereinbarung erfolgen.
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass alle Antragsteller/-innen auf das Wohngeld dringend angewiesen sind und sind bestrebt die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Für dringende Anfragen stehen wir Ihnen zu unseren telefonischen Sprechzeiten zur Verfügung.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, bittet die Wohngeld-
behörde Anträge möglichst online zu stellen.
Den Online-Antrag sowie weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894
Das Wohngeld unterteilt sich in:
- Mietzuschuss für Mieter/-innen von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner/-innen oder
- Lastenzuschuss für Eigentümer/-innen einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes
Wer kann einen Antrag stellen?
Antrag auf Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter/-in von Wohnraum oder Eigentümer/-in eines Hauses oder einer Wohnung stellen.
Wo erhält man die Anträge?
Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, im Landratsamt sowie im Internet.
Wo ist der Antrag abzugeben?
Der Antrag kann persönlich oder per Post bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder im Landratsamt eingereicht werden
Wohngeldantrag jetzt auch online möglich:
In Zeiten der Digitalisierung geht manches ohne Papier, wofür früher noch umfangreiche Formulare auszufüllen waren.
Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung über das Bayern Portal an das Landratsamt Ebersberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht notwendig.
Sie müssen sich lediglich für eine BayernID registrieren.
Den Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894
Bei Fragen zum Online-Wohngeldantrag (Mietzuschuss) stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder dem Landratsamt eingeht!
Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und vermerken im Antrag, dass diese Unterlagen nachgereicht werden.
Für telefonische Anfragen nutzen Sie bitte unsere neue Servicenummer
08092- 823 723
Diese ist von Montag - Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr besetzt.
Landratsamt Ebersberg
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Copyrightinformationen




