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Staatliches Zuschusswesen im Hoch- und Tiefbau der Gemeinden

Hochbauzuschüsse nach Art. 10 FAG

Die Zuständigkeit zur Durchführung der Bewilligungsverfahren liegt bei der Regierung von Oberbayern.

Ansprechpartner:
Regierung von Oberbayern
Postfach
80534 München

Frau Niemer
Tel: 089/2176-2539

Frau Gackstatter Sachbearbeiterin
08092 823 197
08092 823 9197
U.40
 
Landratsamt Ebersberg
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.