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Verlust des Fahrzeugscheines

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss bei der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Ersatzdokument beantragt werden. Hierfür ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese kann beim Notar oder durch persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
  • Nachweis über noch gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder hinteres Schild)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist erforderlich)
  • 42,40 € bis 56,00 € je nach Verwaltungsaufwand
Herr Reiter Sachgebietsleiter
08092 823 331
08092 823 9331
Kfz-Zulassung
 
Frau Huber Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08092 823 332
08092 823 9332
Kfz-Zulassung
 
Herr Aichhorn Sachbearbeiter
08092 823 348
08092 823 9348
KFZ Zulassung
 
Frau Stocker Sachbearbeiterin
08092 823 349
08092 823 9349
Zulassungsstelle
 
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr