Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft
Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Empfänger von Bürgergeld erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens Jobcenter und können noch ergänzend einen Antrag bei der Schwangerenberatung aus Mittel der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ stellen. Die Landesstiftung stellt eine freiwillige Leistung dar, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Erstberatung muss während der Schwangerschaft erfolgen.
> Nähere Informationen der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"
Ansprechpartner
Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
> Zur Homepage
> Zur Homepage: Schwanger in Ebersberg
Donum Vitae Beratungsstelle Haar
> Zur Homepage
Familienberatungsstelle Ismaning
> Zur Homepage