Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Empfänger von Bürgergeld erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens Jobcenter und können noch ergänzend einen Antrag bei der Schwangerenberatung aus Mittel der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ stellen. Die Landesstiftung stellt eine freiwillige Leistung dar, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Erstberatung muss während der Schwangerschaft erfolgen.

> Nähere Informationen der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"

Ansprechpartner

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg

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Donum Vitae Beratungsstelle Haar

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Familienberatungsstelle Ismaning

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