Familienerholung
Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineantrag auf zbfs.bayern.de
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Landratsamt Ebersberg
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