Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de
Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg
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Donum Vitae Beratungsstelle Haar
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Familienberatungsstelle Ismaning
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