Mutterschaftsgeld

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.

> Nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld der Krankenkassen

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

> Nähere Informationen zum einmaligen Mutterschaftsgeld

 

Ansprechpartner

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Sind Sie nicht gesetzlich familienversichert, finden Sie hier die Kontaktdaten des Bundesamtes für soziale Sicherung.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Ebersberg

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Donum Vitae Beratungsstelle Haar

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Familienberatungsstelle Ismaning

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