Gebärdensprache

Herzlich Willkommen!

Auf dieser Seite finden Sie zu verschiedenen Themen Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

Wir haben die Videos mit Hilfe des KGA Baukastens der Firma alangu GmbH erstellt. Sie haben im Rahmen eines Forschungsprojekts den KI basierten kommunalen Gebärdensprachavatar (KGA) Livian entwickelt.

Allgemeines

Transkription

Einleitung

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Der Landkreis Ebersberg legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für allen Bürger sowie Nutzer.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten des Landkreis Ebersberg und wurde zuletzt am 03.04.2024 aktualisiert.
Sie gilbt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale online-Angebot des Landkreis Ebersberg, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Geltendes Gesetz

Der Landkreis Ebersberg orientiert sich an folgenden Bestimmungen: die Bayerische Digitalverordnung – BayDiV

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Website.

Nicht barrierefreie Inhalte

Land- und Stadtkarten sind nicht barrierefrei darstellbar.
PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.

Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, die Webseiten für unterschiedliche Geräte, darunter auch mobile Geräte, nutzbar zu gestalten.
Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Webseiten zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Webseiten betrifft.
Gern möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf eine andere Möglichkeit bereit.

Barrieren melden und Feedback

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf den Webseiten aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per Kontaktformular.
Das Kontaktformular finden Sie unten auf dieser Seite.

Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsverfahren / Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback an den Landkreis Ebersberg keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
Dann können Sie das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kontaktieren.
Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Die Kontaktdaten des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung finden Sie hier:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Str. 47
81541 München

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lra-ebe.de/service/erklaerung-zur-barrierefreiheit/

Transkription

Einleitung

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit des Landkreises Ebersberg.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuches auf unserer Webseite ist uns ein wichtiges Anliegen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
Durch die DSGVO soll gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren.
Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer.
Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie z.B. Anzahl der Nutzer der Seite) fallen nicht darunter.
Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen.
Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder ein Formular ausfüllen.
Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können.
Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den bei der Kontaktanfrage freigegebenen Zweck einsetzen.
Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung.
Der Zugriff darauf ist nur wenigen, für die technisch-administrative Betreuung der Server zuständigen befugten Personen möglich.

Informationen zur Datensicherheit

In der GSGVO finden Sie Informationen zu Ihren Rechten, wie z.B. dem Recht auf Auskunft.
Der Landkreis Ebersberg stellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen.

Haftung

Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden.
Ebenso wenig haftet der Landkreis Ebersberg für etwaige Schäden, die beim Abrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.
Der Landkreis Ebersberg haftet daher nicht für den Inhalt einer fremden Webseite.

Kontakt

Sie erreichen uns per Mail: datenschutz@lra-ebe.de 
Weitere Informationen finden Sie in der schriftlichen Datenschutzerklärung unter: https://www.lra-ebe.de/service/datenschutz/

Orientierung

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Erster Kontakt

Wir freuen uns, mit ihnen in Kontakt zu treten
Ihre erste Ansprechperson erreichen Sie unter der Telefonnummer oder per E-Mail:

Bürgerbüro

08092 823-100
buergerservice@lra-ebe.de

Anlaufstellen

Das Landratsamt finden Sie unter folgender Adresse: Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg.
Wenn Sie Fragen zur Inklusion haben, wenden Sie sich an den entsprechenden Kontakt unter demografie@lra-ebe.de 

Zeiten

Die Öffnungszeiten des Landratsamts sind
Montag bis Mittwoch von 07:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr
Freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr

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Allgemein

Im Bürgerserviceportal können Sie Dienstleistungen bequem online abrufen.
Die aktuell verfügbaren online-Dienstleistungen finden Sie in der Serviceübersicht.
Im Bürger-Service-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung des Landkreises Ebersberg online zu erfassen und an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Unser Bürgerserviceportal finden Sie unter buergerservice-portal.de/bayern/lkrebersberg/
Über das zentrale Suchfeld können Sie nach Dienstleistungen suchen.

Registrierung / Login

Zur Authentifizierung nutzen Sie bitte das Nutzerkonto Ihres Bundeslandes.

Kontakt / Terminvereinbarung

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerserviceportals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns per Mail: poststelle@lra-ebe.de 
Sie können uns per Kontaktformular erreichen: https://www.lra-ebe.de/service/kontaktformular/

Informationen für Menschen mit Behinderung

Die Behindertenbeauftragte berät Sie gerne bei der Beantragung.

Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte

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Allgemeine Informationen

Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Geburt können als Behinderung festgestellt werden.
Der Behindertenstatus ermöglicht es, Nachteilsausgleiche beantragen zu können.
Häufig können Menschen mehrere Behinderungen parallel haben.
Diese können unabhängig voneinander bestehen.
Bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) wird jede einzelnen Behinderung berücksichtigt.
Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Haben Sie einen GdB von 30 oder 40 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Durch eine Gleichstellung bekommen behinderte Menschen dieselben Regelungen anerkannt, die für schwerbehinderte Menschen gelten. Zum Beispiel:

  • Vorteile bei der Steuer
  • Vergünstigte Eintrittspreise
  • Besonderer Kündigungsschutz

Neben dem Grad der Behinderung (GdB) können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden,
Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.
Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:

G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B- Berechtigung für eine ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und / oder Gebührenermäßigung bei Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL – Taubblindheit

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Sie wohnen in Deutschland, halten sich gewöhnlich hier auf oder arbeiten hier.
  2. Die Behinderung besteht länger als sechs Monate.

Zuständigkeiten

Sie müssen die Feststellung des Behindertenstatus schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Das Formular für den Antrag erhalten Sie vor Ort.
Die Anschrift lautet:

Zentrum Bayern – Familie und Soziales
Bayerstraße 32
80335 München

Sie können den Antrag auch online stellen:
https://schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag

Sie können das Formular auch unter diesem Link herunterladen:
https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/antrag_und_feststellungsverfahren/

Sie können den Antrag auch per E-Mali schicken an: poststelle.obb@zbfs.bayern.de 

Erforderliche Unterlagen

  1. Ausgefüllter Antrag
  2. Unterschriebene Befreiung von der Schweigepflicht
  3. Gegebenenfalls Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
  4. Für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
  5. Bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland; Bescheinigung des Arbeitgebers

Die folgenden Unterlagen sind freiwillig, aber empfehlenswert zur Beschleunigung des Verfahrens:

  1. Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Rehaberichte, ärztliche Gutachten)
  2. Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)
  3. Empfehlenswert ist auch ein persönliches Anschreiben, in welchem erklärt wird, inwiefern die Behinderung den Alltag einschränkt und wo Barrieren bestehen.

Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zusätzlich:
Passbild ab dem 10. Lebensjahr.

Verfahrensablauf

Die Behörde prüft und wertet Ihre ärztlichen Unterlagen aus.
Danach erhalten Sie einen Feststellungsbescheid.

Der Feststellungsbescheid enthält:

  • Die einzelnen Behinderungen
  • Den Grad der Behinderung (GdB)
  • Die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen)

Sie erhalten den Bescheid auch, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 festgestellt wird.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen per Post zugesendet.

Kosten

Kosten für den Antrag: keine

Gültigkeit

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.
Befristete Ausweise gelten für höchstens 5 Jahre
Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

  • Unter 10 Jahren: Der Ausweis gilt maximal bis zum Ende des Monats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
  • Zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt maximal bis zum Ende des Monats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

Neufeststellung

Wenn sich Ihre bereits festgestellte Behinderung verschlimmert hat oder ein neues Leiden hinzugekommen ist, können Sie beatragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.

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Allgemeine Informationen

Sie wollen von zuhause ausziehen?
Sie sind unzufrieden mit dem Arbeitsplatz in der WfbM (Werkstätte für Menschen mit Behinderung)?
Sie möchten wissen, was Sie in Ihrer Freizeit machen können?
Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbständig leben.
Unsere Peer-Beraterinnen sind Menschen, die selber eine Behinderung haben.
Sie habenähnliche Erfahrungen gemacht und können sich besonders gut in Ihre Lage versetzen.
Die Beratung erfolgt somit auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen-unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
Unsere Peer-Beratungen sind momentan in 2 Standorten unserer Beratungsstelle zu finden.
Die Gespräche finden in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle, nach Ansprache auch an einem anderen Ort oder virtuell statt.
Die Peer-Beratungen sind kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-oberbayern-nordost-landkreis-ebersberg

Alle Peer-Beraterinnen sind geschult worden.

Transkription

Aufgaben

Ein Behindertenbeauftragter ist eine Person, die in einer Kommune oder einer anderen politischen Einheit dafür zuständig ist, die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und sich für ihre Rechte einzusetzen.

  1. Interessenvertretung
  2. Beratung und Unterstützung
  3. Sensibilisierung

Beauftragter werden

Kommunale Gremien berufen den Behindertenbeauftragten.

Voraussetzungen

Jeder Bürger, der sich für die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen möchte, kann sich als Behindertenbeauftragter bewerben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://demografie.lra-ebe.de

Die Behindertenbeauftragte berät Sie gerne bei der Beantragung.

Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte

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Allgemeine Informationen

Haben Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Durch eine Gleichstellung bekommen behinderten Menschen dieselben Regelungen anerkannt, die für schwerbehinderte Menschen gelten. Zum Beispiel:

  • Vorteile bei der Steuer
  • Vergünstigte Eintrittspreise
  • Besonderer Kündigungsschutz

Es gibt jedoch einige Regelungen, die bei einer Gleichstellung nicht gelten. Zum Beispiel:

  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Besondere Altersrente

Voraussetzungen:

Um die Gleichstellung beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr GdB beträgt 30 oder 40
  • Sie wohnen in Deutschland, halten sich gewöhnlich hier auf oder arbeiten hier
  • Aufgrund Ihrer Behinderung können Sie keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder es besteht das Risiko des Verlusts des Arbeitsplatzes

Zuständigkeiten

Sie können den Antrag auf Gleichstellung formlos, das heißt persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Die Anschrift lautet

Arbeitsagentur Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg

Sie können das Formular auch unter diesem Link herunterladen: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung/gleichstellung-upload

Verfahrensablauf

Ihr Antrag wird von einem zuständigen Sachbearbeiter geprüft. Gegebenenfalls wird Ihr Arbeitgeber zur Situation befragt.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

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Allgemeines

Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten.
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Wenn Sie einen Antrag stellen, möchten die Mitarbeiter der zuständigen Stelle herausfinden, was Sie genau brauchen.
Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Gruppen eingeteilt:

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung - z.B. Hilfen zur Schulbildung, insbesondere die Bewilligung eines Schulbegleiters, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf, regelmäßige Gebärdensprachdolmetschereinsätze für Schüler
  3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Budget für Arbeit, Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher
  4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe - z.B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Förderung der Verständigung: Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie haben eine niedrigere Priorität gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger).
Die Form der Leistung kann unterschiedlich sein. Möglich sind:

  • Finanzierung eines Leistungsanbieters, der Dienstleistungen oder Hilfsmittel zur Verfügung stellt
  • oder auch Pauschalen oder Geldleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können Assistenzleistungen bekommen.
Das ist möglich:

  1. in der eigenen Wohnung
  2. in einer frei gewählten Wohngemeinschaft
  3. in einer besonderen Wohnform

Ihre Fragen können Sie gerne telefonisch oder persönlich vor Ort stellen.
Der zuständige Träger der Sozialhilfe informiert auch über Unterstützungsmöglichkeiten anderer Leistungsträger, wie z.B. Krankenkassen oder dem örtlichen Sozialamt.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung oder einer bald eintretenden Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt.
  • Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
  • Die Leistung ist geeignet und erforderlich zur Ermöglichung einer individuellen Lebensführung und zur Förderung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
  • Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können.
  • Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
  • Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.

Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
das ist abhängig von der Leistung, die beantragt haben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt.

  1. Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise
  2. Nachweis über die Behinderung (Fachärztliche Bescheinigung)
  3. Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
  4. Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
  5. Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
  6. Eventuell Nachweise zum Einkommen und Vermögen
  7. Abhängig von der beantragten Leistung können weitere Unterlagen benötigt werden

Die Mitarbeitenden erklären Ihnen im Beratungsgespräch, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.

Verfahrensablauf

Sie können Eingliederungshilfe bei der zuständigen Stelle beantragen. Kontaktieren Sie den zuständigen Träger der Sozialhilfe.

Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.

Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.

Die zuständige Stelle führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch zur Ermittlung Ihres individuellen Bedarfs an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen.

Sie können verlangen, dass beim gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob Sie Leistungen bekommen und welche diese sind.

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

Die erforderlichen Unterstützungsleistungen werden mit Ihnen gemeinsam ermittelt.

Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet.

Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie der zuständigen Stelle immer zeitnah mitteilen.

Wenn sich zwischendurch etwas ändert, informieren Sie die zuständige Stelle. Dann wird die Leistung angepasst.

Fristen

Sie erhalten die Leistungen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Prozesses aus Beratung, Bearbeitung und Abstimmung mit anderen Leistungsträgern ist abhängig vom Einzelfall und daher sehr unterschiedlich.
Sie können den Prozess beschleunigen, wenn Sie zeitnah alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Kosten

Kosten für den Antrag: keine
Falls Kosten entstehen, können Sie das gerne vorab mit der zuständigen Stelle klären

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bezirk-oberbayern.de 

Transkription

Allgemeine Informationen

Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit?

Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet? Dann könnte das Persönliche Budget die passende Leistungsform für Sie sein.

Beim Persönlichen Budget bekommen Sie von dem zuständigen Träger einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld könne Sie dann die notwendige Unterstützung bezahlen. Mit dem Persönlichen Budget können Sie mehr selbst entscheiden.

Sie entscheiden, wen Sie mit Ihrer individuellen Unterstützung beauftragen oder wann Sie die Unterstützung benötigen.

Und Sie wählen die Personen selbst, beauftragen sie und bezahlen sie. Sie können das Persönliche Budget auch mit einer Sachleistung kombinieren. Sie erhalten dann ein Teilbudget.

Zum Beispiel Unterstützung durch einen Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo-Dienst) im Alltag und durch die selbst ausgesuchte Assistenzkraft in der Freizeit.

Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt und kann für Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe genutzt werden.

Bei Fragen sowie der Beantragung des Persönlichen Budgets berät Sie der Beratungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

Für das Persönliche Budget müssen Sie den Antrag, unterschiedliche Nachweise (z.B. ärztliche Atteste) und Unterlagen (z.B. Kalkulation voraussichtlicher Kosten) einreichen.

Welche Dokumente Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem individuellen Fall ab.

Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen der zuständige Träger mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.

Viele Träger bieten Vordrucke an, die Sie nutzen können.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag: https://www.bezirk-oberbayern.de/service/Formulare-und-Antraege/ 

Senioren

Transkription

Aufgaben

Ein Seniorenbeauftragter ist eine Person, die in einer Kommune oder einer anderen politischen Einheit dafür zuständig ist, die Interessen und Belange von älteren Menschen zu vertreten und sich für ihre Rechte einzusetzen.

Die Aufgaben des Seniorenbeauftragten sind

  1. Interessenvertretung
  2. Beratung und Unterstützung
  3. Vernetzung und Zusammenarbeit
  4. Mitwirkung in Gremien
  5. Veranstaltungen und Projekte

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/senioren 

Transkription

Aufgaben

Der Seniorenbeirat vertritt aktiv die Interessen und Anliegen älterer Menschen gegenüber politischen Entscheidungsträgern in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit.

Der Seniorenbeirat berät die kommunale Verwaltung und die politischen Gremien zu Fragen, die ältere Menschen betreffen. Er gibt Empfehlungen zu Themen wie Pflege, Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit, Seniorengerechte Wohnangebote und Freizeitgestaltung.

Der Seniorenbeirat informiert die Öffentlichkeit über die Rechte und Bedürfnisse älterer Menschen und trägt zur Sensibilisierung für die Situation älterer Menschen bei.

Der Seniorenbeirat kann Projekte initiieren oder unterstützen, die das Wohlergehen und die Lebensqualität älterer Menschen fördern, wie zum Beispiel Seniorentreffpunkte, kulturelle Veranstaltungen oder generationenübergreifende Projekte.

Wahlvorgang

Die Zuständigkeit für die Bildung und Organisation eines Seniorenbeirats liegt auf Kommunalebene.

Weitere Informationen finden Sie unter https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/senioren

Sozialleistungen

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Allgemeine Informationen

Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.

Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Dieses ist in dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.

Erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte erhalten umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten.

Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen.

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen eines der folgenden Ziele:

  1. Unterstützung bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die ihre berufliche Eingliederung erschweren.
  2. Vermittlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  3. Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  4. Festigung der Aufnahme einer Beschäftigung

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung
  2. Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt
  3. Die Teilnahme wurde vor Maßnahmenbeginn durch das Jobcenter genehmigt.

Verfahrensablauf

Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmenbeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.

  1. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
  2. In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
  3. Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und-umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
  4. Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten selbst tragen.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Dann wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Inklusion.