Naturverträglich mit dem Hund unterwegs...

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) hat grundsätzlich jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. Jedes Recht bringt nun auch Verpflichtungen mit sich: mit der Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und auf die Belange der Eigentümer und Nutzungsberechtigten (z.B. Landwirte) Rücksicht zu nehmen.

Als Hundehalter trägt man auch die Verantwortung für das Treiben seines Vierbeiners. Bitte denken Sie daran, dass der Hund genauso wenig die Wiesen während der Wuchszeit betreten darf wie sein Herrchen oder Frauchen. So wird das allgemeine Betretungsrecht z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dahingehend eingeschränkt, dass diese während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Was ist die Nutzzeit? Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Unsere Wiesen haben also quasi "sturmfrei" oder "querfeldeinfrei" von Mitte März bis Mitte Oktober!

Wie wir alle wissen führt außerdem Hundekot in den Futterwiesen zu Krankheiten unseres Nutzviehs. Zudem werden auch unsere Wiesen- und Feldtiere erheblich gestört - was die Naturschutzgesetze grundsätzlich verbieten.

Schon gewusst? Das Betreten von Wiesen und Feldern mit oder ohne Hund erfordert das Einverständnis des Eigentümers. Zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten und der Wildtiere sind in unserem Landkreis verschiedene Natur - und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen wie z.B. der "Egglburger See", die "Ebersberger Weiherkette", das Gebiet "Steinsee, Moosach, Doblbach, Brucker Moos und Umgebung". Hier ist das freie Betretungsrecht noch stärker eingeschränkt.

Also: Bitte bleiben Sie mit Ihrem Hund auf den Wegen.

Wir wünschen Ihnen allen eine gute Zeit in unserer schönen Natur, für die wir alle gemeinsam Verantwortung tragen!

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