Staatliches Wohnungsbauprogramm mit Zuschuss für Kinder und Zweiterwerb
Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von Eigenwohnraum. Zielgruppe sind hier insbesondere Haushalte mit 3 Kindern oder mehr sowie Haushalte mit Menschen mit Behinderung.
Im Bayerischen Wohnungsprogramm können beim Bau und Ersterwerb max. 30% und beim Zweiterwerb max. 40% der förderfähigen Kosten als Darlehen beantragt werden. Da die zugewiesenen Haushaltmittel nicht für eine Förderung in dieser Höhe ausreichen, werden diese in der Höhe bewilligt die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich sind.
Die weitere Finanzierung muss zu mind. 1/3 der Gesamtkosten von einer Bank, über Eigenkapital sowie evtl. über ein Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm erfolgen.
Konditionen:
Der Zins liegt bei 0,5 % jährlich auf 15 Jahre, anschließend erfolgt eine Anpassung an den Kapitalmarktzins (höchstens 7 % jährlich). Die Tilgung liegt bei Neubau-Objekten bei 1 % jährlich und bei älteren Immobilien bei 2 % jährlich. Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei. Anstelle der Tilgung wird in diesem Zeitraum ein Verwaltungskostenbeitrag von insg. 2 % erhoben.
Haushalte mit Kindern können zur weiteren Entlastung neben dem Darlehen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 € je Kind erhalten.
Bei einem Zweiterwerb kann ggf. ein Zuschuss von max. 10 % bzw. max. 50.000 € bewilligt werden.
Die dem Landratsamt zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt, die Vergabe erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit. Zudem werden die Mittel nur eingesetzt, sofern es für die Tragbarkeit der Belastung erforderlich ist. Mittel des Kapitalmarkts und des Zinsverbilligungsprogramms sind dabei vorrangig einzusetzen.
Auskunft über die Höhe des benötigten Eigenkapitals erteilt die zuständige Bewilligungsstelle.
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung