Bildung und Teilhabe
Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Allgemeine Informationen über die Bildungs- und Teilhabeleistungen
Ab 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch Leistungen für Bildung
und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Welche Personen erhalten diese Leistungen?
Eltern, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII
(SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten bzw. Wohngeld oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen.
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es sogenannte Bedarfe für
- eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Für telefonische Anfragen nutzen Sie bitte unsere neue Servicenummer
08092 - 823 723
Diese ist von
Montag - Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr besetzt.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Ebersberg
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