Anlagen in und am Gewässer

Die Errichtung und Änderung von Anlagen in Gewässern oder innerhalb eines 60-m-Streifens zum Gewässer ist im Bereich bestimmter Gewässerabschnitte genehmigungspflichtig. Auskünfte zur Frage, wann eine Genehmigungspflicht im Einzelfall vorliegt und welche Antragsunterlagen ggf. vorgelegt werden müssen, erteilt das Landratsamt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Baumann
08092 823 184 08092 823 9184 U.13
Herr Buschek
08092 823 484 08092 823 9684 U.15
Herr Kroiss
08092 823 486 08092 823 9486 U.13

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg