Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm der Bayernlabo
Gefördert werden der Neubau oder Erwerb von Eigenwohnraum. Das Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beträgt höchstens 1/3 der Gesamtkosten. Mindestens 1/3 der Gesamtkosten müssen durch ein Darlehen des freien Kapitalmarktes erstranging finanziert werden.
Bei den Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm kann eine Zinsbindung von 10, 15 oder 30 Jahren gewählt werden. Anschließend wird die Kondition des Darlehens an die Konditionen des Kapitalmarkts angepasst.
Das 30-jährige Zinsbindungs-Darlehen ist ein Volltilger-Darlehen.
Darlehen aus dem KfW-Programm können ebenfalls mit eingesetzt werden. Diese können Sie über finanzierende Bank beantragen.
Die Tilgung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beginnt ab dem 2. Jahr.
Sollte ausschließlich ein Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm möglich sein, muss das Eigenkapital mindestens 20% der Gesamtkosten betragen.
Konditionen:
Die aktuellen Zinskonditionen sowie die aktuell gültigen Tilgungssätze finden Sie auf der Homepage der BayernLabo unter https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung/foerderlotse. In begründeten Fällen kann eine Senkung des Tilgungssatzes bei einer 10- und 15-jährigen Zinsbindung auf 1 % beantragt werden.
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung