Würdigung von Haushalten der Gemeinden und Zweckverbände

Würdigung bzw. Genehmigung der jeweiligen kommunalen Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzungen. Die Kommunen legen ihren jeweiliegen Haushalt- bzw. Nachtragshaushalt zur Prüfung vor.
Für Kommunen kostenfreie Beratung
Gemeindeordnung; Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit; Kommunalhaushaltsverordnung - KommHV

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Landratsamt Ebersberg

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