Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis) - ONLINE
!! Wichtiger Hinweis !!
Damit Sie an der Online-Belehrung des Gesundheitsamtes Ebersberg teilnehmen können, muss
Ihr ständiger Aufenthaltsort bzw. Wohnort im Landkreis Ebersberg
liegen
Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Infektionsschutzbelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Coronabedingt ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert von zuhause aus oder an einem Ort Ihrer Wahl absolviert werden kann.
Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 17 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates.
Onlinebelehrung - Bitte beachten sie die Hinweise
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ebersberg hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Infektionsschutzbelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden jeden 1. Mittwoch im Monat um 14:00 h statt.
(außer an Feiertagen und in den Ferien)
Da bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren das schriftliche Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person vorliegen muss, gibt es die Möglichkeit weiter unten auf der Seite eine solche Einverständniserklärung herunterzuladen. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind am Tag der Belehrung vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit. Damit ist dann die persönliche Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person bei der Belehrung nicht mehr nötig.
Bei allen anderen Kindern, die jünger als 14 Jahre sind, muss eine erziehungsberechtigte Person bei der Belehrung anwesend sein und auf der danach ausgehändigten Bescheinigung mit unterschreiben.
Bei Bedarf melden Sie sich bzw. Ihr Kind bitte unter folgender Telefonnummer an:
08092/823-377
Die Belehrung ist in diesem Fall kostenfrei.
PDF-Formular:
Einverständniserklärung für Minderjährige
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://ebe.gotzg.de
Private Veranstaltungen (Veranstaltungen im geschlossenen Kreis) werden nach § 43 IfSG nicht erfasst.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen unterliegen nicht mehr der gesetzlichen Belehrungspflicht.
Um lebensmittelbedingte Infektionen zu vermeiden, ist den ehrenamtlichen Helfern der Leitfaden über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln auszuhändigen in dem sie über infektions- und lebensmittelhygienische Grundregeln unterrichtet werden.
Den Leitfaden finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/hygiene/leitfaden.htm
Bei Fragen zum Ablauf der Online-Belehrung wenden Sie sich bitte
an folgende Hotline-Nummer: 0 2182 - 8507 - 65
Landratsamt Ebersberg
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung