Wiederzulassung zulassungsfreier Fahrzeuge auf den bisherigen Halter
Betrifft die Wiederinbetriebnahme von vorübergehend stillgelegten endgültig abgemeldeten oder außer Betrieb gesetzten zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen auf den gleichen Fahrzeughalter. |
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
- Kennzeichenschild(er), falls diese bei Außerbetriebsetzung als Verbleibskennzeichen reserviert worden sind
- Nachweis über gültige HU
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elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer). Ein Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich bei Sportanhängern und Arbeitsmaschinenanhängern, sofern diese ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz, Wiederinbetriebnahmen auf den Nebenwohnsitz dürfen nicht mehr erfolgen)
- bei Minderjährigen: schriftliches Einverständnis beider Elternteile und deren Ausweise
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- 11,70 Euro
Landratsamt Ebersberg
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Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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