Heilpraktiker
Vollzug des Heilpraktikergesetzes:
Heilpraktikererlaubnis allgemein
eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
eingeschränkt auf das Gebiet der Podologie
Antragstellung
Sie stellen Ihren Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort zuständig ist oder in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Im letzteren Fall können die Behörden jedoch von den Antragstellern verlangen, glaubhaft darzulegen, dass diese als Heilpraktiker in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werden wollen. Dieser Nachweis kann in Form eines Schreibens des künftigen Vermieters der Praxisräume erfolgen oder durch Vorlage eines Mietvertrages in Kopie.
Die Ausstellung einer Schmuckurkunde ist mit gleichzeitiger Beantragung möglich.
Bearbeitungszeit und Fristen
Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
• Überprüfung im März
Anmeldung vom 01.07. bis 15.12 des Vorjahres
• Überprüfung im Oktober
Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres
Bitte beachten: Sollten Unterlagen bis zum Anmeldeschluss nicht vorliegen, kann keine Anmeldung für die Überprüfung an das Landratsamt München erfolgen!!!
Personelle Engpässe bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse führen dazu, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Heilpraktikerüberprüfungen begrenzt werden muss. Eine Teilnahme am gewünschten Überprüfungstermin kann deshalb nicht gewährleistet werden. Maßgeblich für die Zulassung ist das Datum des Antragseingangs bei der Kreisverwaltungsbehörde.
Die erforderliche Kenntnisüberprüfung wird vom Fachbereich Gesundheitswesen des Landratsamtes München durchgeführt.
Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen ist unter nachfolgendem Link bereitgestellt:
https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=72&FORMID=1813
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung
besitzen, - sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), wonach Sie in gesundheitlicher,
also physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Berufsausübung (als Heilpraktiker bzw. Ausübung der Heilkunde eingeschränkt) geeignet
sind, - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist. Das Führungszeugnis haben Sie bei der
Meldebehörde, bei der Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind
(Stadt, Gemeinde) zu beantragen. Dieses soll unter Angabe des o. a. Aktenzeichens und mit dem Vermerk „Verwendungszweck Heilpraktikererlaubnis“ durch
die ausstellende Behörde unmittelbar an das Landratsamt Ebersberg, Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg, gesandt werden. - Nachweis über Schulabschluss (beglaubigte Ablichtung)
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben
- ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren anhängig ist, - ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis
nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, wer „die Heilkunde, ohne als
Arzt bestallt zu sein, ausüben will“. Ausübung der Heilkunde ist dabei „jede berufsoder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung
von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste
von anderen ausgeübt wird.“
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 295 | 08092 823 9295 | U.54 | sabine.huber@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.