Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm -Wald-
Der Freistaat Bayern gewährt für Waldumweltmaßnahmen und die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern im Sinn des Art. 2 BayWaldG Zuwendungen.
Es können zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Erhalt und Verbesserung von Stockausschlagswäldern
- Erhalt und Schaffung von lichten Waldstrukturen
- Erhalt von Alt- bzw. Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht
Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF).
Vor Antragstellung berät Sie unser Mitarbeiter gerne unter der genannten Telefonnummer.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 191 | 08092 823 9191 | Sparkassengebäude R-Nr. 244 | Norbert.Probul@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!