Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat


Mit einer Fahrerlaubnis aus so genannten „Listenstaaten“ sind Sie die ersten sechs Monate, ab Einreisedatum, in der Bundesrepublik Deutschland fahrberechtigt.

Ob eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig ist, entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Listen.

Unterteilung der Liste:

Weitere Informationen erhalten Sie schriftlich oder telefonisch. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis:

Ausstellungsstaat Klasse(n) theoret. Prüfung praktische Prüfung
Andorra alle nein nein
Bosnien und Herzegowina A1, A, B nein nein
Französisch-Polynesien alle nein nein
Guernsey alle nein nein
Insel Man alle nein nein
Israel B nein nein
Japan alle nein nein
Jersey alle nein nein
Republik Nordmazedonien alle nein nein
Monaco alle nein nein
Namibia 16)16)
Amtl. Anm.: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
A1,A,B,EB,C117)17)
Amtl. Anm.: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.
,EC1,C17)17)
Amtl. Anm.: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.
,EC
nein nein
Neukaledonien alle nein nein
Neuseeland 1, 610)10)
Amtl. Anm. Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.

(nur Full Licences)
ja nein
Republik Korea 1,21)1)
Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
nein nein
San Marino alle nein nein
Schweiz alle nein nein
Serbien alle 18)
18) Keine Fahrerlaubnis auf Probe
nein nein
Singapur alle nein nein
Südafrika alle nein nein
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen
Herrschaftsbereich der Behörden
in Taiwan2)2)
Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
erteilt wurden
B/BE1)1)
Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.




nein




nein





Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 11)11)
Amtl. Anm.: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.

Ausstellungsstaat Klasse(n) theoret. Prüfung praktische Prüfung
Australian Capital Territory C 12)12)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
, R 12)12)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
nein 7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein
New South Wales C, R nein 7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein
Northern Territory C 12)12)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
, R 12)12)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
nein 7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein
Queensland C 13)13)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
, R 13)13)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
nein 7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein
South Australia C 13)13)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
, R 13)13)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
nein nein
Tasmania C 13)13)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
, R 13)13)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
nein nein
Victoria C 14)14)
Amtl. Anm.: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.
, CAR, R 14)14)
Amtl. Anm.: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.
nein nein
Western Australia C 12)12)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
, R
nein 7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein


Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete 1)1)
Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
:

Ausstellungsstaat Klasse(n) theoret. Prüfung praktische Prüfung
Alabama D nein nein
Arizona G, D, 2 nein nein
Arkansas D nein nein
Colorado C, R nein nein
Connecticut D, 1, 2 ja nein
Delaware D nein nein
District of Columbia D ja nein
Florida E ja nein
Idaho D nein nein
Illinois D nein nein
Indiana



Operator License, Chauffeur License 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.,
Public Passenger Chauffeur License 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.,
Commercial Driver License,
Probationary Operator`s License
ja7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.




nein



Iowa








C (Noncommercial Operator`s License) 4)4)
In den Fällen, in denen die Klasse C mit Restriction Code 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).

A (Commercial Operator`s License) 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
B (Commercial Driver`s License) 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
C (Commercial Driver`s License) 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
D (Noncommercial Chauffeur Driver`s License
mit Endorsement 1, 2 oder 3) 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
Intermediate Driver`s License
nein







nein







Kansas C nein nein
Kentucky D nein nein
Louisiana E nein nein
Massachusetts D nein nein
Michigan operator nein nein
Minnesota D ja7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein
Mississippi operator, R ja nein
Missouri F ja nein
Nebraska O ja nein
New Mexico D nein nein
North Carolina C ja nein
Ohio D nein nein
Oklahoma D nein nein
Oregon C ja nein
Pennsylvania C nein nein
Puerto Rico 3 nein nein
South Carolina D nein nein
South Dakota 1 und 2 nein nein
Tennessee D ja nein
Texas C 15)15)
Amtl. Anm.: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer "Instruction Permit“.
, A 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse., B 3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
nein 7)7)
Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
nein
Utah D nein nein
Virginia NONE, M5)5)
In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motarradführerschein).
, A3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse., B3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse., C3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
nein nein
Washington State

Driver License8)8)
Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
,
Intermediate Driver License9)9)
Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
nein

nein

West Virginia E nein nein
Wisconsin D nein nein
Wyoming C nein nein


Pkw-Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1)1)
Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
:

Ausstellungsstaat Klasse(n) theoret. Prüfung praktische Prüfung
Alberta 5 nein nein
British Columbia 5, 7 (Novice Driver`s License) nein nein
Manitoba

56)6)
In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
, 4 Stage F3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse., 3 Stage F3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.,
2 Stage F3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse., 1 Stage F3)3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
nein

nein

New Brunswick 5, 7 Stufe 2 nein nein
Newfoundland 5 nein nein
Northwest Territories 5 nein nein
Nova Scotia 5 nein nein
Ontario G nein nein
Prince Edward Island 5 nein nein
Québec 5 nein nein
Saskatchewan 1 und 5 nein nein
Yukon 5 nein nein


1) Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
2) Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
4) In den Fällen, in denen die Klasse C mit Restriction Code 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
5) In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motarradführerschein).
6) In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
7) Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
8) Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
9) Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
10) Amtl. Anm. Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.
11) Amtl. Anm.: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
12) Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
13) Amtl. Anm.: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
14) Amtl. Anm.: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.
15) Amtl. Anm.: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer "Instruction Permit“.
16) Amtl. Anm.: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
17) Amtl. Anm.: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.
Stand 01.01.2011

  • Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde
  • biometrisches Lichtbild  (35 x 45 mm)
  • Ihr Führerschein im Original
  • gültiger Personalausweis bzw. Pass


Falls laut Liste eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist:

  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe (mindestens neun Unterrichtseinheiten)
  • Angabe der Fahrschule über die die Prüfung abgehalten wird

Bei gleichzeitiger Verlängerung beachten Sie bitte die Informationen bei Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen

Persönliche Vorsprache:

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich bei uns vor.

Dauer:

  • ca. 4 Wochen
  • 31,20 Euro bzw. 38,80 Euro bei theoretischer oder praktischer Prüfung

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 500
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Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr