Fahrerlaubnis B197 - Automatikregelung
Einführung der Fahrerlaubnis Klasse B 197
Automatikregelung ab 01. April 2021
Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) können weiterhin die Aufhebung dieser Beschränkung beantragen. Grundsätzlich ist hierfür auch künftig der Nachweis in Form einer praktischen Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Durch die Neuregelung wird für die Klasse B jedoch ebenfalls eine Erleichterung geschaffen.
Für den Austrag der Automatikbeschränkung genügt insofern künftig auch die Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die eine Ausbildung (mindestens zehn Stunden) und eine mindestens 15-minütige Abschlussfahrt auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe in der Fahrschule belegt.
Zum Nachweis, dass die Fahrausbildung auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe abgeschlossen wurde, stellt die Fahrschule einen Nachweis (Schaltkompetenznachweis) aus.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird, in Fällen in denen die Prüfung nicht auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde, aber ein Schaltkompetenznachweis vorgelegt wurde, jeweils mit der nationalen Schlüsselzahl 197 versehen.
Dauer:
ca. 4 - 6 Wochen, falls alle erforderliche Unterlagen bei Antragstellung vorliegen
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines
- gültigter Ausweis oder Reisepass
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Schaltkompetenznachweis
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr