Umschreibung von außerhalb des Landkreises mit Halterwechsel
Wenn ein zugelassenes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, dass bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war, wegen Erwerb auf ein Ebersberger Kennzeichen umgeschrieben werden muss.
Seit dem 01.10.2019 besteht auch bei Vorliegen eines Halterwechsels die Möglichkeit, das bisher, sich am Fahrzeug befindliche Kennzeichen beizubehalten. Der Antragsteller kann im Einvernehmen mit dem bisherigen Fahrzeughalter entscheiden, ob das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, oder dem Fahrzeug ein Ebersberger Kennzeichen zugeteilt werden soll.
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist kostengünstiger, weil die Kosten für das Prägen der neuen Kennzeichenschilder entfallen und auch die Gebühren für die Umschreibung geringer ausfallen. Möglich ist die Beibehaltung des Kennzeichens aber nur bei zugelassenen Fahrzeugen.
Das Recht zur Weiterführung des Kennzeichens besteht auch nur, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt und erlischt bei Außerbetriebsetzung. Wird das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen, muss ein Ebersberger Kennzeichen zugeteilt werden.
a) Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er) - außer im Falle des Kennzeichenbeibehalts
b) Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung
c) Zusätzlich sind in beiden Fällen erforderlich:
- Nachweis über gültige HU (Vermerk in der ZB I oder Prüfbericht)
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Bei Kennzeichenbeibehalt: ab 24,50 €
Bei Zuteilung eines Ebersberger Kennzeichens: ab 28,30 €
je nach Verwaltungsaufwand
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr