Wirtschaftsstrafrecht
Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Grundsätzlich kann die Höhe des Mietzinses, wie etwa auch der Kaufpreis einer Ware, frei vereinbart werden. Der Gesetzgeber verpflichtet aber den Vermieter, sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren. Überschreitungen sind ab einer bestimmten Höhe bußgeldpflichtig, darüber hinaus möglicherweise strafbar. Aber nicht jede Miete, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, rechtfertigt eine Verfolgung! Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon grundsätzlich unberührt und müssen ggf. vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
08092 823 713 | 08092 823 9821 | bafoeg@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Copyrightinformationen
(c) LK EBE Freytag
(c) LK EBE Schulze
Landratsamt Ebersberg
LK EBE Freytag
LK EBE Schulze