Abgeschlossenheit und Negativzeugnis - WEG

Abgeschlossenheit

Überprüfung und Feststellung der Abgeschlossenheit von bestehenden bzw. geplanten Wohnungen und anderen, insbes. gewerblichen Räumen und Tiefgaragen zur Einräumung von Wohnungseigentum bzw. Teileigentum, Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht.

Beratungen und Auskünfte

Negativzeugnis

Ausstellung der Negativzeugnisse hinsichtlich des Vorliegens eines Vorkaufrechts nach § 22 Baugesetzbuch -BauGB- im Rahmen einer Teilung nach § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz -WeG-

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