Aufgaben des Kreistages und seiner Ausschüsse
Kreistag (KT)
Der Kreistag besteht aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Wählerinnen und Wählern im Landkreis Ebersberg für 6 Jahre gewählt sind, sowie dem Landrat. Er ist die beschlussfassende Bürgervertretung. Nach der Landkreisordnung (LKrO) entscheidet er grundsätzlich über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis.
Der Kreistag bildet Ausschüsse, die im Rahmen der Geschäftsordnung selbst entscheiden oder zumindest vorberaten. Die Ausschüsse bestehen meist aus vierzehn Kreisrätinnen und Kreisräten und bilden im Idealfall ein verkleinertes Abbild des Kreistages, so dass die Zahl der Ausschussmitglieder, die eine Partei oder Wählergruppe entsendet, ihrem Gewicht im Kreistag entspricht.
Der Kreistag hat beschließende Funktion über:
- Programm für den Kreisstraßenbau - Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Grundsatzfragen des Abfallwirtschaft
- Grundsatzfragen der Energieversorgung
- Fragen der Konzeption der Kreisklinik
- Grundsätze der Wohnraumförderung
- Stellungnahmen zu überörtlichen regionalen Planungsfragen (z.B. Verkehr)
Kreis– und Strategieausschuss (KSA)
Der KSA berät alle Themen für den Kreistag vor. Er ist auch zuständig für alle Bereiche, die kein anderer Fachausschuss abdeckt. Die Kreisumlage ist der Teil der Einnahmen, den die Gemeinden im Landkreis abdecken.
Im Rahmen des Eckwertemodells hat er die Aufgabe, die für die Fachausschüsse verfügbaren Finanzmittel zu ermitteln, was wiederum direkte Auswirkung auf die Festsetzung der Kreisumlage hat. Die Kreisumlage ist der Teil der Einnahmen, den die Gemeinden im Landkreis abdecken.
Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Naturschutz, Abfallwirtschaft, Landkreisent-wicklung, Regionalmanagement und Verkehrsstruktur (ULV-Ausschuss)
Der ULV-Ausschuss hat das breiteste Spektrum aller Ausschüsse. Es reicht von der Infrastruktur über die Öffentliche Sicherheit und den Naturschutz bis zur Wirtschaftsförderung.
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der JHA ist gesetzlich vorgeschrieben. Die 15 stimmberechtigten und 14 beratenden Mitglie-der setzen sich aus Vertretern des Kreistages, den Trägern der freien Jugendhilfe, der Kirchen und von Fachämtern und -behörden zusammen. Zu seinen Aufgaben zählt die Entwicklung der Jugendhilfe im Landkreis und die Erörterung aktueller Problemlagen.
Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Sport und Kultur (SFB-Ausschuss)
Der SFB-Ausschuss befasst sich zusätzlich zu den genannten Bereichen mit Gastschulbeiträgen und den Budgets der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Soziales, des Gesundheitsamtes und des Fachbereiches Ausländerwesen.
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
Der RPA ist in der Bayerischen Landkreisordnung verbindlich vorgeschrieben. Er ist der ein-zige Ausschuss, dem nicht der Landrat selbst vorsteht. Die fünf Mitglieder beraten über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Ausschuss für Liegenschaften, Schulbauten und Vergaben (LSV-Ausschuss)
Der LSV führt seine Zuständigkeit bereits im Namen. Im Rahmen der Vergaben ist er auch für den Brand- und Katastrophenschutz verantwortlich.
Landratsamt Ebersberg
Termine nach Vereinbarung