Meldepflicht in Gemeinschaftseinrichtungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt im §34 die Meldepflicht für auftretende Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen.

Die Einrichtungsleitung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Sobald Verdacht oder Erkrankung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit besteht:

o   Bei einem betreuten Kind

o   Bei Personal

Ihre Meldungen sind sehr wichtig, damit das Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung der aufgeführten Infektionserkrankungen vorzubeugen. Bitte verwenden Sie hierfür das Meldeformular in „weiteren Informationen“

 Vielen Dank

Ansprechpartner

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08092 823 377 08092 823 9377 E.96
Frau Settmacher
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Landratsamt Ebersberg

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