Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge von außerhalb des Landkreises bei Umzug
Bei Umschreibungen wegen Umzugs besitzt der Fahrzeughalter seit dem 01.01.2015 ein Wahlrecht. Er kann selbst entscheiden, ob das bisherige, sich am Fahrzeug befindliche Kennzeichen weitergeführt (beibehalten) oder ob ein Kennzeichen der neuen Zulassungsbehörde zugeteilt werden soll.
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist kostengünstiger, weil die Kosten für das Prägen der neuen Kennzeichenschilder entfallen und auch die Umschreibegebühr geringer ausfällt. Möglich ist die Beibehaltung des Kennzeichens aber nur bei zugelassenen Fahrzeugen. Außerdem darf kein Halterwechsel vorliegen (auch nicht innerhalb der Familie).
Das Recht zur Weiterführung des Kennzeichens besteht nur, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt. Wird das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt außer Betrieb gesetzt, muss bei einer evt. Wiederzulassung ein Ebersberger Kennzeichen zugeteilt werden
a) Bei Kennzeichenmitnahme (Beibehaltung):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer) Ausnahme: Anhänger für Sportzwecke und Anhänger Arbeitsmaschinen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
b) Bei Zuteilung eines Ebersberger Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Betriebserlaubnis
- Kennzeichenschild(er)
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer) Ausnahme: Anhänger für Sportzwecke und Anhänger Arbeitsmaschinen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
Bei Zuteilung eines Ebersberger Kennzeichen: ab 28,10 bis 43,40 € je nach Verwaltungsaufwand
Bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens: ab 17,50 bis 32,80 € je nach Verwaltungsaufwand
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr