Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219-Beratung)

Sind Sie ungeplant schwanger geworden und können sich in Ihrer derzeitigen Situation ein Leben mit einem Kind nicht vorstellen? Ziehen Sie evtl. einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung?
Um in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können, müssen Sie einen Beratungstermin bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Anspruch genommen haben. Die Beratung soll helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Aufgrund dessen informieren wir Sie u.a. über Ihre Rechtsansprüche sowie über mögliche finanzielle und psycho-soziale Hilfen.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Kontakte zu ÄrztInnen, JuristInnen, PsychologInnen etc. zu vermitteln.

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos.

Sie können zur Beratung allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen.
Bei Sprachproblemen organisieren wir einen Dolmetscher.

Beratungstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine telefonische Anmeldung.

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: +49 8092 823 383
Fax: +49 8092 823 390
Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!