Ausbau und Renaturierung von Gewässern
Unter Gewässerausbau sind alle Maßnahmen zu verstehen, die mit der Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Änderung eines Gewässers oder seiner Ufer zu tun haben. Diese Maßnahmen unterliegen der Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht, bei größeren Vorhaben ggf. auch verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Auskünfte zur Frage, wann eine Genehmigungspflicht vorliegt und welche Antragsunterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erteilt das Landratsamt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 184 | 08092 823 9184 | U.13 | margit.baumann@lra-ebe.de |
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08092 823 484 | 08092 823 9684 | U.15 | Hans-Juergen.Buschek@lra-ebe.de |
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08092 823 486 | 08092 823 9486 | U.13 | ewald.kroiss@lra-ebe.de |
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