Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Weiterführende Schulen - Beförderungsanspruch:
Für Schüler (Wohnort im Landkreis Ebersberg) der weiterführenden Schulen (Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen) bis einschließlich der 10. Klasse, ist der Landkreis zuständig. Schüler, die eine nächstgelegene Schule besuchen, erhalten falls notwendig eine entsprechende Fahrkarte über das Landratsamt direkt in der Schule. Voraussetzung hierfür ist, dass der zulässige Fußweg von einfach 3 km überschritten wird und die nächstgelegene Schule besucht wird. Dies ist diejenige Schule, der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Kosten) zu erreichen ist.
Zur Ermittlung des Beförderungsaufwandes (Kosten) sind im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr die Tarife von Monatskarten für den betreffenden Personenkreis heranzuziehen, ; auch wenn ein verbundweites Jahresticket (z. B. MVV 365-€ Ticket) oder ein bundesweit gültiges Jahres- oder Monatsticket (D-Ticket) zum Pauschalpreis eingeführt ist.
Über folgenden Link können Schüler der weiterführenden Schulen Ihre Schülerbeförderung beantragen (Erfassungsbogen für die Schülerbeförderung - Online-Antrag):
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur bei der Neueinschreibung an einer Schule ein Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen ist.
Weiterführende Schulen - Fahrtkostenrückerstattung:
Ältere Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (nicht in Teilzeitunterricht) und Wirtschaftsschulen ab jeweils der 11. Klasse, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschüler können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen. Hier ist jedoch zu beachten, dass in der Regel eine Erstattung nur dann erfolgt, wenn eine Familienbelastungsgrenze (von 320 € - SJ 2023/24) überschritten wird.
In speziellen Fällen kann auch eine Fahrkarte über das Landratsamt beantragen. Die detaillierten Informationen finden Sie im Merkblatt des jeweiligen Schuljahres.
Förderschulen:
Für Förderschüler ist ebenfalls der Landkreis zuständig. Die Beantragung der Schülerbeförderung erfolgt hier über das Sekretariat der jeweiligen Schule.
Grund- und Mittelschulen:
Für Grund- und Mittelschüler sind die jeweiligen Wohnortgemeinden zuständig.
Für Grund- und Mittelschüler finden Sie den Erfassungsbogen als PDF Antrag (Abgabe bei der jeweiligen Wohnortgemeinde) unter weiteren Informationen.
- Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
- Online Bestellung der MVV Kundenkarte
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Erfassungsbogen für die Schülerbeförderung
Offline-Version (NUR FÜR GRUND- UND MITTELSCHÜLER)
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Erfassungsbogen für die Schülerbeförderung
Online-Antrag (lra-ebe.ticket-by.de)
- Antrag auf Fahrtkostenerstattung.pdf
- Antrag auf Anerkennung eines privaten KFZ zur Schulwegbeförderung
- Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Schulbestätigung zum Antrag auf Anerkennung eines privaten KFZ zur Schulwegbeförderung
- Merkblatt für das Schuljahr 2024-25.pdf
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 410 | 08092 823 9410 | U.83 | sophia.bartl@lra-ebe.de |
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08092 823 457 | 08092 823 9457 | U.83 | teresa.fischer@lra-ebe.de |
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08092 823 522 | 08092 823 9522 | U.85 |
Landratsamt Ebersberg
Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch einen Termin.