Schulärztliche Untersuchung
Bei einer akuten Prüfungsverhinderung, einer Attestpflicht oder bei vermehrten Fehltagen muss eine schulärztliche Untersuchung erfolgen.
Terminvereinbarung hierfür per Email an gesundheitsamt@lra-ebe.de
Eine schulärztliche Untersuchung (SÄU) ist bei Schulanfängern nötig, wenn Vorsorgeuntersuchung U9 nicht vorgelegt werden kann oder/und es besondere Probleme/Auffälligkeiten bei der Schuleingangsuntersuchung gab. Auch bei Elternwunsch ist eine SÄU möglich.
Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Fachkraft der Sozialmedizin oder per Email an schulgesundheit@lra-ebe.de .
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 371 | E.70 | katrin.wolf@lra-ebe.de | |
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08092 823 526 | 08092 823 9526 | E.70 | constanze.gallenmueller@lra-ebe.de |
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08092 823 722 | 08092 823 9722 | E.70 | claudia.krammer@lra-ebe.de |
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