Oberirdische Gewässer
Die Oberflächengewässer, also Seen, Bäche und Flüsse, sind ein außerordentlich wichtiger Bestandteil des Naturhaushalts. Die Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen und chemischen Gleichgewichts der Gewässer ist wichtige Aufgabe der Gewässeraufsichtsbehörden.
Die Wasserqualität wird maßgeblich bestimmt von Einwirkungen des Menschen auf die Gewässer. Speziell durch Abwassereinleitungen aus Haushalten, der Landwirtschaft, dem Gewerbe und der Industrie, aber auch durch Auswaschung und Einschwemmung von gewässerschädlichen Stoffen wird oft eine Schadstoffbelastung bewirkt, die das Selbstreinigungsvermögen des Gewässers überfordert.
Beeinträchtigt wird die Ökologie der Gewässer auch z.B. durch Verrohrungen, Begradigungen, die Beseitigung des Uferbewuchses und zu massive Unterhaltungs- und Räumarbeiten. Auch hier ist es erforderlich, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine anhaltende und nachhaltige Verbesserung der Oberflächengewässer zu erreichen.
In der Verantwortung stehen hierfür vor allem die Träger der Unterhaltungslast an den Gewässern (siehe Punkt „Unterhaltung von Gewässern“).
Sowohl am ökologischen als auch am chemischen Zustand der Gewässer setzt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an, die den Schutz und die Erreichung bzw. Erhaltung eines guten Zustands zum Inhalt hat.
Das Hauptinstrument der WRRL ist der sog. Bewirtschaftungsplan, der für jedes Flussgebiet zu erstellen ist. Der Bewirtschaftungsplan ist künftig die Grundlage für den Schutz und die Bewirtschaftung aller Gewässer eines Flussgebietes und deren wasserwirtschaftliche Entwicklung. Der Plan beschreibt den Zustand der Gewässer, die Belastungen und Nutzungen sowie die Bewirtschaftungsziele. Zusätzlich wird vom jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein konkretes Maßnahmenprogramm aufgestellt, um die Gewässer so zu schützen, zu entwickeln oder zu sanieren, dass sie ihren Zielzustand erreichen oder behalten. Jeder Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Maßnahmenprogramm durchlaufen folgende Planungsphasen:
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Entwürfe sind aufzustellen und zu veröffentlichen.
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Die endgültigen Fassungen sind zu erstellen.
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Alle im Maßnahmenplan enthaltenen Maßnahmen werden umgesetzt.
- Die Pläne und Programme sind zu überprüfen und für den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu aktualisieren.
Zusätzliche Anforderungen gelten für die Badegewässer im Landkreis. Hierzu wird auf die Informationen des Gesundheitsamtes verwiesen (siehe Punkt „Schwimmbäder und Badegewässer“).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 184 | 08092 823 9184 | U.13 | margit.baumann@lra-ebe.de |
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08092 823 484 | 08092 823 9684 | U.15 | Hans-Juergen.Buschek@lra-ebe.de |
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08092 823 486 | 08092 823 9486 | U.13 | ewald.kroiss@lra-ebe.de |
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08092 823 183 | 08092 823 9183 | U.25 | Franz.Neudecker@lra-ebe.de |