Bauverfahren
Das Bauamt ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für eine Vielzahl von Genehmigungsverfahren zuständig. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Genehmigungsverfahren und zu deren Formularen.
Die Ansprechpartner für diese Verfahren finden Sie hier.
Aufgrund von Personalengpässen im Bauamt kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung. Um die Verfahren möglichst zügig abarbeiten zu können, werden die Genehmigungssachbearbeiterinnen und -Sachbearbeiter ab sofort mittwochs telefonisch und persönlich nicht erreichbar sein.Die untere Bauaufsichtsbehörde bittet Unannehmlichkeiten und Verzögerungen zu entschuldigen.
Im Zuge der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens wurde für den Landkreis Ebersberg die Regelung, wo Anträge zu bauaufsichtlichen Verfahren einzureichen sind, grundlegend geändert. Insbesondere Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Verlängerungsanträge, Abgrabungsanträge IN PAPIERFORM müssen Sie DIREKT BEIM LANDRATSAMT EBERSBERG EINREICHEN!
DIGITALE ANTRÄGE bzw. Verfahren können wirksam nur über das Bayernportal eingereicht werden. Die digitale Übermittlung auf anderen Wegen kann nicht als Antragseingang anerkannt werden!
Hier finden Sie weitere Informationen zum digitalen Genehmigungsverfahren
Weitere Infos zum analogen und zum digitalen Genehmigungsverfahren stehen auch im Bayernportal für Sie bereit.
In unseren Aktenzeichen finden Sie folgende Kürzel:
B - Bauantrag
N - Nachtrag
V - Vorbescheid
Ve - Verlängerung
I - Isolierte Abweichung / Befreiung
F - Freistellungsverfahren
A - Abbruchanzeige
Außerdem finden Sie auf einigen Aktenzeichen die Buchstaben "RAL". Für mittelständische Unternehmen gelten besondere Service-Versprechen. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Ansprechpartner für alle Bauverfahren
- Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Vorbescheid
- Nachtragsverfahren / Tekturantrag
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung / eines Vorbescheids
- Antrag auf isolierte Befreiung / isolierte Abweichung
- Geländeauffüllung
- Freistellungsverfahren
- Abbruch / Beseitigung von baulichen Anlagen
- Einsicht in Akten
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung