Fahrlehrerlaubnis beantragen

Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. 

Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
    • Klasse B: seit mindestens 3 Jahren
    • sofern die Fahrlehrerlaubnis auch für die Klassen A, CE, DE erteilt werden soll: jeweils 2 Jahre die Klasse A2, CE und
  • Einführungsphase (1 Monat) in einer Ausbildungsfahrschule bzw. einer Fahrlehrerausbildungsstätte (davon 2 Wochen im Ausbildungsbetrieb)  
  • Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 7 Monaten besteht (inkl. Fahrpraktischer Prüfung und 1 Woche Hospitation)
  • Betriebliche Ausbildung, sog. Lehrpraktikum (4 Monate), nach Erteilung des Anwärterscheins (schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung)
  • fachliche und pädagogische Eignung durch Nachweis mittels Fahrlehrerprüfung, bestehend aus:
    • fahrpraktische Prüfung
    • Fachkundeprüfung (mündlicher und schriftlicher Teil)
    • Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • für die Berufsausübung ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (hier ist ein Sprachniveau C1 [= "kompetente Sprachanwendung im beruflichen Leben"] erforderlich)  
  • durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen

Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.

Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden darf (§ 1 FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!

Terminvereinbarung zwingend erforderlich!

  • schriftlicher Antrag
  • EU-Kartenführerschein (in Kopie)
  • Lebenslauf
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) 
  • Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
  • Fahrlehrerschein (bei Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Loy
08092 823 864 08092 823 339 Führerscheinstelle

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
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Telefon: 08092 823 500
Fax: 08092 823 339
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Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr