Fahrlehrerlaubnis beantragen
Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis.
Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Klasse B: seit mindestens 3 Jahren
- sofern die Fahrlehrerlaubnis auch für die Klassen A, CE, DE erteilt werden soll: jeweils 2 Jahre die Klasse A2, CE und
- Einführungsphase (1 Monat) in einer Ausbildungsfahrschule bzw. einer Fahrlehrerausbildungsstätte (davon 2 Wochen im Ausbildungsbetrieb)
- Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 7 Monaten besteht (inkl. Fahrpraktischer Prüfung und 1 Woche Hospitation)
- Betriebliche Ausbildung, sog. Lehrpraktikum (4 Monate), nach Erteilung des Anwärterscheins (schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung)
- fachliche und pädagogische Eignung durch Nachweis mittels Fahrlehrerprüfung, bestehend aus:
- fahrpraktische Prüfung
- Fachkundeprüfung (mündlicher und schriftlicher Teil)
- Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht
- persönliche Zuverlässigkeit
- für die Berufsausübung ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (hier ist ein Sprachniveau C1 [= "kompetente Sprachanwendung im beruflichen Leben"] erforderlich)
- durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen
Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.
Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden darf (§ 1 FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!
Terminvereinbarung zwingend erforderlich!
- schriftlicher Antrag
- EU-Kartenführerschein (in Kopie)
- Lebenslauf
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
- Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
- Fahrlehrerschein (bei Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 864 | 08092 823 339 | Führerscheinstelle | theresa.loy@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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