Landschaftsbestandteil

Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die von besonderer Bedeutung sind. Diese erlangen sie zum Beispiel wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme.

Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen. Auch als Lebensstätten für bestimmte wild lebende Tiere und Pflanzen sind diese Landschaftsbestandteile unentbehrlich.

Die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgt durch Rechtsverordnung nach § 29 BNatSchG. Dabei werden geschützte Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen. Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte liegen ebenfalls in unserer Zuständigkeit als Naturschutzbehörde.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Burkhardt
08092 823 177 08092 823 9177 3.29
Herr Erl
08092 823 625 08092 823 9625 3.28
Herr Ferres
08092 823 180 08092 823 9180 3.28
Frau Holzmann
08092 823 174 08092 823 9174 3.32
Herr Mühlbacher
08092 823 369 3.26
Herr Probul
08092 823 191 08092 823 9191 3.32
Frau Sielaff
08092 823 720 08092 823 9720 3.26

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