Naturdenkmal

Nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist.

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur - wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen - aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.

Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ebersberg.

 

 

 

Ansprechpartner

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Herr Burkhardt
08092 823 177 08092 823 9177 3.29
Herr Erl
08092 823 625 08092 823 9625 3.28
Herr Ferres
08092 823 180
Frau Holzmann
08092 823 174 08092 823 9174 3.32
Herr Mühlbacher
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Herr Probul
08092 823 191 08092 823 9191 3.32
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08092 823 720 08092 823 9720 3.26

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