Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Ebersberg ist bemüht, seine Websites sowie deren mobile Anwendung im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung – BayDiV barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden bzw. für eingebettete Inhalte Dritter.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites sind nur teilweise mit der Bayerischen Digitalverordnung – BayDiV vereinbar. Mängel werden sukzessive behoben, hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Nicht barrierefreie Inhalte:

PDF-Formate, Broschüren und andere Dateien zum Download

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (zum Beispiel von anderen Organisationen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.

Kartografische Inhalte innerhalb der Websites

Karten sind meist bildliche Darstellungen und können aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.

Anderssprachige Wörter und Abschnitte

Fremdwörter sind noch nicht ausgezeichnet.

Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. In der Regel geschieht dies in den Dokumenten selbst.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und zuletzt am 03.04.2024 überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mithilfe unseres Kontakformulars mitteilen.

Alternativ können Sie bei allen Serviceleistungen, Online-Formularen, PDF-Dokumenten auf die zuständige Stelle zugehen. Sowohl die Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse sind an der jeweiligen Stelle vermerkt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten, wenn Sie Hilfe benötigen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landratsamt Ebersberg
Büro für Bürgeranliegen, Beschwerdemanagement
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
E-Mail: vz-lr@lra-ebe.de
Tel. 08092 823 147
Fax: 08092 823 444

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontakt der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Str. 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html