Welchen Führerschein benötige ich wo?
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Übersichten unverbindliche Empfehlungen darstellen, für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Falls Sie in einem Land andere Erfahrungen bezüglich des Führerscheins gemacht haben sollten, teilen Sie uns diese bitte mit.Europa
Land | nur deutscher Führerschein | zusätzlich Internationaler Führerschein |
---|---|---|
EU-Länder | ja | - |
Albanien | - | empfohlen |
Bosnien-Herzegowina | ja | - |
Kroatien | ja | - |
Moldawien | - | empfohlen |
Russland | ja | empfohlen |
Schweiz | ja | - |
Serbien | - | dringend empfohlen |
Türkei | ja | - |
Ukraine | - | empfohlen |
Weißrussland | - | empfohlen |
Hinweise
Innerhalb der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) und EWR*-Staaten (Norwegen, Island, Lichtenstein) genügt der EU-Führerschein.(* EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
Außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins grundsätzlich empfehlenswert.
Achtung
Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!Welcher Führerschein ist mitzuführen:
Ausland
Land | nur deutscher Führerschein | zusätzlich Internationaler Führerschein | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Nordamerika | |||
USA | - | ja | - |
Kanada | ja | empfohlen | Bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten bis zu einer Dauer von drei Monaten nur mit deutschem Führerschein, in der Provinz British Columbia bis zu sechs Monaten. Mietwagenfirmen können zusätzlich den Internationalen Führerschein verlangen. |
Mittel-/Südamerika | |||
Argentinien | - | ja | - |
Bolivien | - | ja | Der int. Führerschein muss vor Ort von der zuständigen Behörde abgestempelt werden. |
Brasilien | ja | dringend empfohlen | Bei alten „grauen“ Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Bei längerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Führerschein in Brasilien ausgestellt werden. |
Chile | - | ja | - |
Costa Rica | - | ja | - |
Kolumbien | - | ja | - |
Kuba | - | ja | - |
Mexiko | - | ja | - |
Peru | - | ja | - |
Australien/Ozeanien | |||
Australien | - | ja | Alternative zum Internationalen Führerschein: beglaubigten (!) englischen Übersetzung |
Neuseeland | - | ja | Mit dem deutschen Führerschein plus Übersetzung oder internationalem Führerschein darf bis zu 12 Monate gefahren werden. |
Asien | |||
Bahrain | - | ja | - |
China | - | - | Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt! Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Peking |
Indien | - | ja | - |
Indonesien | - | ja | - |
Irak | - | ja | - |
Iran | - | ja | - |
Israel | - | ja | Deutsche Führerscheine werden in Israel bis zu einer Dauer von einem Jahr anerkannt, wenn man sich als Tourist aufhält. Ist man in Israel wohnhaft, muss man innerhalb eines Jahres seinen deutschen Führerschein in einen israelischen umschreiben. |
Japan | - | - | Es ist eine japanische Übersetzung des nationalen Führerscheins erforderlich (gültig für 1 Jahr). Mit Wohnsitz in Japan besteht eine Pflicht zur Umschreibung innerhalb eines Jahres. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Tokyo |
Katar | - | ja | Der Internationale Führerschein gilt nur 7 Tage lang. Danach ist eine „Temporary Visitor's Driving Licence“ erforderlich. |
Malaysia | ja | empfohlen | Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Kuala Lumpur |
Oman | - | ja | - |
Saudi-Arabien | - | ja | Frauen dürfen in Saudi-Arabien nicht Auto fahren. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Riad |
Thailand | - | ja | - |
Vereinigte Arabische Emirate | - | ja | Mindestalter ist 21. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Abu Dhabi |
Afrika | |||
Ägypten | - | ja | - |
Algerien | - | ja | - |
Kenia | - | ja | bis zu 3 Monate (bei Polizei anmelden) |
Marokko | - | ja | - |
Mauritius | - | ja | - |
Südafrika | - | ja | - |
Tunesien | - | ja | - |
Haftungsausschluss
Die Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Landratsamt Ebersberg hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Reiseveranstalter, ADAC oder der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
Copyrightinformationen
(c) LK EBE Freytag
(c) LK EBE Schulze
Landratsamt Ebersberg
LK EBE Freytag
LK EBE Schulze
Stillfx Adobe Stock