Ablauf des begleitenden Fahrens ab 17
Ablauf | Voraussetzungen |
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Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten die Fahrerlaubnisklassen AM und L) wie bisher, jedoch ein Jahr früher. Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: Es dürfen keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen. Begleitperson: Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en), die
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Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung Der EU-Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefordert. Hierzu ist keine erneute Antragstellung notwendig. |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren. Die Prüfbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. |
Landratsamt Ebersberg
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Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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