Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderungen

Technische Änderung am Fahrzeug sind der Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Einbaubescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers anzuzeigen. Ob die Anzeige sofort oder bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug zu erfolgen hat, kann der Einbaubescheinigung entnommen werden. Erlischt durch den Einbau die Betriebserlaubnis oder handelt es sich um steuer-, versicherungs- oder fahrerlaubnisrelevante Daten, so ist in jedem Fall die sofortige Eintragung in die Zulassungsbescheinigungen erforderlich.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU 
  • Anbauabnahmebescheinigung des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
  • Bei Änderung der Fahrzeugart (z.B. von Pkw auf Lkw) zusätzlich neue eVB
     

- 11,70 bis 25,30 Euro je nach Aufwand

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