Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen wird auf Antrag für max. 5 Tage zugeteilt, wenn mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Probe- oder Überführungsfahrt durchgeführt werden muss.

Der Termin für die Durchführung der Hauptuntersuchung darf noch nicht abgelaufen sein.
 
Zuständig ist die Zulassungsbehörde, in der sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet oder die Zulassungsbehörde in der sich der Standort des Fahrzeugs derzeit befindet. Der Standort ist nachzuweisen (z. B. durch eine Rechnung oder einen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass das Kfz im Zulassungsbezirk Ebersberg erworben wurde).

Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Ausfuhr in das Ausland unter Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur dann möglich, wenn der ausländische Staat dies zulässt. Entsprechende Erkundigungen hierüber hat der Halter selbst einzuholen.

Das Kurzzeitkennzeichen wird bei Prägung mit einem Ablaufdatum versehen, eine Rückgabe der Schilder an die Zulassungsbehörde nach Ablauf der Gültigkeit ist deshalb nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz erlischt mit mit dem Ablaufdatum ebenfalls automatisch.

  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- speziell für Kurzzeitkennzeichen (7-stellige Codenummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung 
  • ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragte
  • Original-Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II)
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch Eintrag auf der ZB I oder Prüfbericht) 

13,10 € zzgl. der Kosten für das Prägen der Schilder

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Herr Aichhorn
08092 823 348 KFZ Zulassung
Herr Colapietro
08092 823 556 Kfz-Zulassung
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08092 823 534 KFZ-Zulassung

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