Zulassungsfreie Fahrzeuge
Bei sog. zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge handelt es sich vor allem um Leichtkrafträder, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke und Anhänger Arbeitsmaschinen. Auskünfte über die Zulassungspflicht erteilt im Zweifelsfall die Zulassungsbehörde.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Neuzulassung zulassungsfreier Fahrzeuge
- Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge innerhalb des Landkreises
- Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge von außerhalb des Landkreises mit Halterwechsel
- Wiederzulassung zulassungsfreier Fahrzeuge auf den bisherigen Halter
- Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge von außerhalb des Landkreises bei Umzug
Ansprechpartner
Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08092 823 331 | Kfz-Zulassung | Albert.Reiter@lra-ebe.de | |
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08092 823 332 | Kfz-Zulassung | irene.huber@lra-ebe.de | |
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08092 823 556 | Kfz-Zulassung | marco.colapietro@lra-ebe.de | |
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08092 823 534 | KFZ-Zulassung | stefan.heeb@lra-ebe.de | |
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08092 823 351 | Kfz-Zulassung | Maria.Staudinger@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
Copyrightinformationen
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