Verlust des Fahrzeugscheines

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss bei der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Ersatzdokument beantragt werden. Hierfür ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese kann beim Notar oder durch persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
  • Nachweis über noch gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder hinteres Schild)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist erforderlich)
  • 42,40 € bis 56,00 € je nach Verwaltungsaufwand

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Herr Reiter
08092 823 331 Kfz-Zulassung
Frau Huber
08092 823 332 Kfz-Zulassung
Herr Aichhorn
08092 823 348 KFZ Zulassung
Frau Stocker
08092 823 349 Zulassungsstelle

Landratsamt Ebersberg

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